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Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gebäudedienstleistung am Limit

Stell dir vor, du müsstest jeden Tag 12 bis 14 Stunden lang laute Maschinen bedienen – schrecklich, oder? Nach der Industrialisierung war genau der Alltag für viele Arbeiter:innen. Die Folge: internationale Arbeiterproteste. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1918 schließlich der 8-Stunden-Tag eingeführt, wodurch Gesundheit, Freizeit und Lohn der Arbeitnehmer endlich Vorrang hatten. Trotzdem blieb die Leistung so hoch wie nie zuvor, weil die ausgeruhten Mitarbeiter:innen viel weniger Fehler machten. Danach wurde erst der 1. Mai als „Tag der Arbeit“ als gesetzlicher Feiertag festgelegt, bis 1994 der 8-Stunden-Tag endlich im Arbeitszeitgesetz festgehalten wurde.

Doch das soll sich bald ändern. Die Bundesregierung plant eines täglichen Limits eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. Also während Kanzler Friedrich Merz im Luxus Mallorca Urlaub seinen Champagner schwenkt und im Privatflugzeug spazieren fliegt, könnte für rund 46 Mio. Arbeitnehmer:innen ein 14 Stunden-Arbeitstag wieder zur Realität werden. Es ist nicht verwunderlich, dass sich viele Beschäftigte jetzt fragen: „war der Kampf umsonst?“.

Das Arbeitszeitgesetz aktuell

Das bisherige Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle lohnabhängigen Arbeitnehmer:innen in Betrieben und Dienststellen. Es hat auch jetzt noch das Ziel, die Gesundheit und Sicherheit von dir und anderen Beschäftigten in der Gebäudedienstleitung durch gesetzliche Höchstgrenzen zu schützen.

Das gilt bisher:

  • Regulär 8 Stunden pro Werktag (kurzzeitig bis zu 10 Stunden)
  • Verpflichtende Pausen
  • Ruhezeit von mindestens 11 Stunden
  • Nacht- und Sonntagsregelungen mit Lohnzuschlägen
  • Zeiterfassungspflichten

Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt Tageslimit

Eine Studie von 2023 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass schon bei einem 8-Stunden-Tag die Mehrheit der Beschäftigten ihre Arbeitszeit verkürzen würden. Rund die Hälfte wünscht sich sogar eine Arbeitswoche mit weniger als 5 Tagen. Trotzdem ist die Bundesregierung der Meinung, dieses Modell müsse gekippt werden.

Welchen Grund gibt es dafür?

Gerade in Branchen wie Hotellerie und Gastronomie werden Arbeitszeitvorgaben bei Hochbetrieb oft nicht eingehalten. Fehlt Personal, kann bei langen Veranstaltungen niemand ablösen, also werden aus 8 Stunden plötzlich 11. Unternehmen fordern deshalb schon länger mehr Spielraum. Dem will die Bundesregierung mit der Nationalen Tourismusstrategie nachgehen, denn durch die Reform könnten Mitarbeiter legal längere arbeiten zu lassen, ohne dass teure Überstundenzuschläge fällig werden oder Bußgelder wegen Gesetzesverstößen drohen. Außerdem soll die Änderung dem Wunsch nach einer Vier-Tage-Woche nachkommen – zumindest wird es so verkauft. Denn eine vier-Tage-Woche heißt im neuen Modell, nicht weniger zu arbeiten, sondern lediglich die gleiche Wochenarbeitszeit auf vier Tage zu verteilen.

Frank Werneke von ver.di kritisiert die Reform und betont, dass das Arbeitszeitgesetz Millionen Beschäftigte vor Überlastung schützt und in prekären Branchen oft der einzige Schutz vor willkürlichen Arbeitszeiten ist. Doch die Regierung will sich nicht davon abbringen lassen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte bereits im Januar deutlich: Wenn er ein Gesetz streichen könnte, wäre es das Arbeitszeitgesetz. Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf bereits für das erste Halbjahr 2026 fest eingeplant.

Das soll sich ändern:

  • Wochenhöchstarbeitszeit statt 8-Stunden-Tag (48 Stunden pro Woche)
  • Anpassung an EU-Arbeitszeitrichtlinie
  • Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit (z. B. 4-Tage-Woche möglich)
  • Wegfall der täglichen 10-Stunden-Grenze, lange Arbeitstage theoretisch möglich
  • Gesamtarbeitszeit pro Woche bleibt bei 48 Stunden
  • Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich bleiben (mit Ausnahmen)
  • Schutz- und Ruhezeiten sollen erhalten bleiben

Ausbeutung, Unfallrisiko, Work-Life-Balance

Es ist klar, wer von der Reform vor allem profitiert: die Unternehmen und wer dafür den Preis zahlt, sind die Beschäftigten. Künftig würde vermutlich nur noch die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden als Grenze bleiben, rechnerisch wären damit Arbeitstage von 13 Stunden möglich, bei einem freien Folgetag sogar noch mehr. Besonders in Dienstleistungs- und Gastronomieberufen wären du und andere Arbeitende dadurch stärker vom Arbeitgeber abhängig und könnten kaum selbst bestimmen, wann ihr Arbeitstag endet. Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bezeichnet das Vorhaben als „erneuten Angriff auf humane Arbeitszeiten und einen Versuch, ausbeuterische Geschäftsmodelle zu legalisieren.“ Tarifverträge bleiben damit die einzige Möglichkeit, Arbeitnehmer:innen zu schützen, flexible Arbeitszeiten zu regeln und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Die größten Probleme:

  • Dauerhaft lange Arbeitszeiten führen zu Müdigkeit, Erschöpfung, schlechter Erholung und körperlichen wie psychischen Folgen
  • Fehler- und Unfallrisiko steigt ab acht Stunden deutlich, Tage über zehn Stunden sind besonders gefährlich
  • Hoher Arbeitsdruck verschärft Gesundheitsrisiken
  • Wenig Einfluss auf Arbeitszeit oder ständige Erreichbarkeit erhöhen Gesundheitsprobleme und verschlechtern die Work-Life-Balance
  • Fachkräftemangel lässt sich nur durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf lösen, nicht durch längere Arbeitstage
  • Viele Beschäftigte sind bereits an der Belastungsgrenze
  • längere Tage belasten besonders körperlich und psychisch anspruchsvolle Jobs (z. B. Gebäudereinigung, Gastro, Zustellung)
  • Abschaffung des 8-Stunden-Tags könnte tägliche Verfügbarkeit bis zu 13 Stunden normalisieren
  • Das aktuelle Arbeitszeitgesetz bietet bereits Flexibilität; Verlängerungen sollten nur über Tarifverträge geregelt werden
  • Überlange Arbeitstage senken Produktivität und verschlechtern die Leistungsfähigkeit

Fazit: Rückschritt statt Fortschritt

Klar, Herr Merz kann mit seinem Jahresgehalt von rund 465.000 Euro natürlich kaum nachvollziehen, wie es ist, in der zwölften Stunde Tische abzuräumen, schwere Tablets zu tragen oder mitten in der Nacht ein ganzes Gebäude zu reinigen. Aber für Hunderttausende Arbeitnehmer:innen in Deutschland ist das der Alltag. Flexibilität am Arbeitsplatz kann dabei durchaus ein Gewinn für Betriebe und Arbeitnehmer:innen sein, aber nur, solange die Gesundheit der Beschäftigten nicht darunter leidet. Werden die Grenzen der Belastbarkeit ignoriert, drohen Krankschreibungen, sinkende Produktivität und Überlastung, also genau das, was die Reform eigentlich ändern soll. Gerade in der Gebäudereinigungsbranche würden längere Arbeitstage für dich vor allem mehr Erschöpfung, ein höheres Unfallrisiko und gesundheitlichen Folgen bedeuten. Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist also kein Win-Win für alle, wie es die Regierung verpacken will. Sie ist ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert. Sie sind ein Tiefschlag für die Hunderttausenden Arbeitnehmer:innen, die vor fast 150 Jahren für ihre Rechte auf die Straße gingen, protestierten und dabei sogar ihr Leben riskierten. Das Arbeitszeitgesetz ist kein Luxus, kein Spaß, sondern ein zentraler Schutz für Arbeitnehmer:innen und genau diesen Schutz werden sie durch die geplante Änderung verlieren.