Laut dem Software-Bewertungsblog OMR-Reviews nutzen 2025 rund 65,5 Mio. Menschen in Deutschland aktiv Social Media, also 77,6 % der Gesamtbevölkerung. Die Grenzen zwischen privaten Online-Posts und der Dokumentation des eigenen Lebens, auch am Arbeitsplatz, verwischen zunehmend.
Ob lustige Selfies, „What I Eat in a Day at my 9-5”-TikToks oder kurze Tanzvideos während der Pause, immer öfter wird während der Arbeit auf digitalen Plattformen gepostet. Doch was passiert, wenn ein scheinbar harmloser Clip plötzlich rechtliche Risiken birgt? Für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen kann das sowohl die persönliche als auch die betriebliche Sicherheit betreffen.
Warum Social Media-Posts am Arbeitsplatz heikel sind
Social Media ist mittlerweile allgegenwärtig. Ein kurzer Schnappschuss des morgendlichen Kaffees oder ein „Outfit of the Day“-TikToks sind schnell gemacht und trotzdem nicht harmlos. Worauf man beim Posten achten sollte und welche Konsequenzen das haben kann, ist dabei nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Bilder nur mit Erlaubnis teilen
In sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok werden täglich Millionen Bilder und Videos geteilt, oft ohne, dass die Abgebildeten zustimmen. Doch so einfach ist das nicht.
Was muss beachtet werden? Seit 2018 zählen alle erkennbaren Personen auf Fotos und Videos als personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), dadurch ist die Veröffentlichung ohne Erlaubnis rechtswidrig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). In Branchen wie Gesundheitswesen, Bildung, IT oder Verwaltung ist besondere Vorsicht geboten. Dort können scheinbar harmlose Aufnahmen versehentlich sensible Informationen wie Patient:innendaten preisgeben.
Das Recht am eigenen Bild und die Persönlichkeitsrechte sind gerade im Social Media- Alltag äußerst wichtig. Egal, ob harmloses Selfie, Fotos von der Betriebsfeier oder ein lustiges TikTok, jede:r muss der Veröffentlichung zustimmen, auch wenn es unabsichtlich passiert. Fehlt diese Einwilligung, kann das ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben.
Einwilligung einholen – immer die beste Lösung
Wer während der Arbeitszeit Fotos oder Videos online teilen will, sollte beachten, dass immer eine Zustimmung erforderlich ist, wenn andere Personen auf den Inhalten erkennbar sind. Ohne Einwilligung dürfen solche Aufnahmen nicht veröffentlicht werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Wie kann diese Zustimmung erteilt werden? Die zu sehende Person kann diese entweder ausdrücklich (mündlich oder schriftlich) oder stillschweigend durch deutlich erkennbares Verhalten erteilen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn mündliche oder stille Einwilligungen sind oft unsicher und können zu Missverständnissen oder nachträglichen Meinungsänderungen führen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Erlaubnis schriftlich oder zumindest nachweisbar dokumentieren.
Vertrauliche Informationen unterliegen der Schweigepflicht
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf Whiteboards, Monitoren oder in Dokumenten können schnell zum Problem werden, selbst wenn nur Teile im Hintergrund zu sehen sind oder ungewollt mitgepostet wurden. In vertraulichen Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung oder Verwaltung können schon kleine Fehler große Folgen haben.
In vielen Arbeitsverträgen wird ausdrücklich eine Schweigepflicht festgehalten (§ 241 Abs. 2 BGB) und schon ein unbedachter Post kann diese verletzen. Wer interne Unternehmensinformationen veröffentlicht, riskiert ernste Konsequenzen, da der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafbar ist (§ 23 GeschGehG).
Weitere Risiken beim Teilen von Inhalten
Man öffnet das Handy, scrollt durch Social Media und plötzlich erscheint ein Video, das selbst nie gepostet wurde. Es zeigt eine peinliche Situation oder stellt die betroffene Person in schlechtem Licht dar, während sich andere in den Kommentaren darüber lustig machen. Das verdeutlicht, warum es so wichtig ist, vorher eine Einwilligung einzuholen. Wer Inhalte ohne Erlaubnis teilt, riskiert Beleidigungen, Mobbing oder Urheberrechtsverletzungen (§§ 185–187 StGB).
Gerade „Storytimes“ aus dem Arbeitsalltag werden immer beliebter, sind aber problematisch: Sobald Kolleg:innen oder Vorgesetzte beleidigt oder herabgewürdigt werden, kann das schnell zur fristlosen Kündigung führen (§ 626 BGB). Selbst das einfache „Liken“ oder „Sharen“ solcher Inhalte kann Konsequenzen haben. Auch das Verwenden von Firmenlogos, Bildern oder urheberrechtlich geschützten Werken ist ohne Erlaubnis verboten (§ 2 UrhG, § 72 UrhG, § 97 UrhG).
Unachtsam gepostet – später schwerwiegende Folgen
Laut OMR Reviews nutzen in Deutschland rund 62,8 % der Internetnutzer:innen Instagram, während 39,4 % regelmäßig Short-Video-Inhalte auf TikTok konsumieren. In Zeiten von Smartphones und Social Media wird es dadurch immer einfacher, den Berufsalltag im Internet zu teilen, oft auch ohne eigenes Zutun. Gerade im beruflichen Umfeld kann das schnell schwerwiegende rechtliche und berufliche Konsequenzen haben.
Welche Konsequenzen drohen bei unbefugten Online-Posts? Der/die Arbeitgeber:in darf grundsätzlich Foto- oder Videoaufnahmen untersagen, etwa durch den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder Hausordnung. Wer dagegen verstößt sollte mindestens mit einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung rechnen. Auch gezeigte Privatpersonen können selbst rechtliche Schritte einleiten. Unterlassungsklagen (§ 1004 BGB), oder Schadensersatzforderungen (§ 823 BGB) sind hier an der Tagesordnung. In besonders schweren oder speziellen Fällen kann ein Berufsverbot bis zu einer Freiheitsstrafe folgen.
Im Gesundheitswesen ist besondere Vorsicht geboten: schon ein versehentliches Foto kann sensible Patient:innendaten zeigen. Unbefugtes Veröffentlichen, etwa in sozialen Netzwerken wie TikTok, verletzt Datenschutzvorschriften und die gesetzliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). Bereits die unabsichtliche Veröffentlichung von Patientennamen, Akteninhalten oder erkennbaren Gesichtern ohne Erlaubnis stellt einen schweren Verstoß dar. Ärzt:innen und Pflegekräfte müssen daher besonders vorsichtig sein, da neben einer fristlosen Kündigung auch Geldstrafen, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen und in äußerst schweren Fällen Freiheitsstrafen sowie bundesweite Berufsverbote drohen können.
Tipps für das sichere Posten
Im Umgang mit Social Media am Arbeitsplatz können schnell rechtliche und berufliche Stolperfallen entstehen. Bevor es dazu kommt, sollten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen wissen, worauf sie beim Posten von Inhalten achten müssen. Klare Regeln und ein bewusster Umgang mit Fotos, Videos und sensiblen Inhalten sind entscheidend, um Konflikte und Konsequenzen zu vermeiden. Die folgenden Empfehlungen zeigen, worauf beide Seiten achten sollten, um im digitalen Alltag rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Für Arbeitgeber:innen:
- Einführung klarer Social Media-Guidelines, idealerweise mit Mitbestimmung im Betriebsrat
- Vertragliche Regelungen wie Verschwiegenheitserklärungen, Social Media-Klauseln, insbesondere in sensiblen Branchen (IT, Forschung, Gesundheitswesen)
- Handyverbote in sensiblen Bereichen
- Auch Arbeitgeber:innen dürfen keine Mitarbeitenden ohne deren Zustimmung auf Social-Media teilen
Für Arbeitnehmer:innen:
- Social Media-Regeln des Arbeitgebers sorgfältig prüfen und einhalten (ggf. Postings ganz vermeiden)
- Vor Veröffentlichung genau hinschauen, wer/was zu sehen ist
- Einwilligungen einholen, sonst anonymisieren oder verzichten
- Bildhintergrund kontrollieren: keine vertraulichen Daten, Dokumente oder Inhalte sichtbar
- Berufsbesonderheiten beachten (z. B. Patient:innen, Schüler:innen, Quellcode, Amtsgeheimnisse)
- Erlaubnis möglichst schriftlich festhalten; alternativ mündlich mit Zeugen
Takeaway: Erst prüfen, dann posten
Social Media ist für viele mittlerweile fester Bestandteil des Arbeitsalltags, deshalb geht es weniger um Verbot als darum, die Gefahren bewusst zu managen.
Arbeitgeber:innen sollten klare Regeln, regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen einführen, für Mitarbeitende und Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Richtig genutzt kann Social Media in einigen Fällen sogar positive Werbung für das Unternehmen bringen.
Wichtig ist, vor jedem Posting Regeln zu prüfen, Einwilligungen einzuholen und im besten Fall zu dokumentieren, Inhalte genau durchsehen und erst dann hochladen. Praktisch heißt das: keine Firmennamen, Logos oder interne Dokumente ohne Freigabe, keine erkennbaren Kolleginnen oder Kunden ohne Zustimmung und in sensiblen Branchen wie Gesundheitswesen, Forschung oder IT am besten gar nicht teilen.
Ein nächtliches TikTok bei der Reinigung im leeren Büro kann dadurch okay sein, wenn die Führungskraft zustimmt und wirklich niemand zu sehen ist, ein Tiktok von der Betriebsfeier oder aus der Nachtschicht in der Pflege wiederum nicht.
Regeln kennen, Zustimmungen einholen, Inhalte kontrollieren und im Zweifel besser nicht posten. So bleibt Social Media sicher für alle Beteiligten.