Schaut man neuerdings aus dem Fenster, wird schnell klar: Der Winter ist da. Eine gemütliche, besinnliche Jahreszeit, die vor allem für familiäres Zusammensein und Ruhe steht. Doch so schön der Winter auch ist, bringt er auch einige Schwierigkeiten mit sich: eisige Temperaturen, Wetterschwankungen und Schneestürme - alles Begriffe, mit denen wir uns rumschlagen müssen.
Der deutsche Winter wird durch den Klimawandel zwar immer milder, aber gleichzeitig auch unberechenbarer: Heute noch Sonnenschein, morgen schon Eiszeit. Überraschende Wetterwechsel wie diese sind typisch für Deutschland und sind besonders für Immobilienbesitzer eine echte Herausforderung. Daher sollten sich Hauseigentümer lieber schon mal mit Schneeschaufel und Streumittel bewaffnen.
Wie Winterdienst in der Praxis aussieht und welche gesetzlichen Vorgaben gelten, haben wir im Folgenden näher beleuchtet:
Warum Winterdienst notwendig ist
1.Sicherheitsaspekte
So friedlich Schnee auch aussehen mag, birgt er dennoch einige Gefahren. Können im Sommer Gehwege, Treppen und Parkplätze noch bedenkenlos passiert werden, so gleichen sie im Winter jedoch meist eher einer Eislaufbahn. Das führt dann oft zu schwerwiegenden Unfällen für Fußgänger und Radfahrer, die durch einen sorgfältigen Winterdienst ganz einfach vermieden werden können.
2.Erhalt des Gebäudes und der Infrastruktur
Schnee und Eis bringen nicht nur Autos und Passanten gefährlich ins Schlittern, sondern können langfristig auch Schäden an Gebäudestrukturen verursachen:
Risse in Fassaden durch gefrorenes Wasser, Dachschäden durch schwere Schneemassen oder Rohrbrüche kommen im Winter häufig vor.
Daher ist es besonders in den kalten Monaten wichtig, potenzielle Gefahrenquellen regelmäßig zu prüfen, um das Gebäude sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Nur so können langfristig teure Reparaturen vermieden werden!
3.Was sagt das Gesetz
Wenn die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen und die ersten Straßen mit Schnee bedeckt sind, stellt sich vielen die Frage: Wer muss denn eigentlich Schnee räumen?
Grundsätzlich wird der öffentliche Raum meistens durch die Gemeinden von Glatteis und Schnee befreit. Im privaten Sektor allerdings sind Eigentümer in der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gefahrenquellen wie verschneite Zufahrten oder glatte Fußwege zu beseitigen. Im Falle eines Unfalls haften Grundstücksbesitzer und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
Oft vergessen: das gilt unter anderem auch für Unfälle durch Dachlawinen.
Gut zu wissen:
Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Mietobjekt, kann der Vermieter den Winterdienst auf den Mieter übertragen. Mieter müssen aber nur dann Schnee räumen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter haftet allerdings für die Mieter und steht in der Kontrollpflicht.
Präventiver Winterdienst spart langfristig nicht nur Kosten, sondern schützt auch vor rechtlichen Problemen.
Winterdienst in der Praxis:
Das lässt sich leicht mit den 3 W-Fragen beantworten
- Wann: Wie so oft gibt es dafür keine einheitliche Regelung und es unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, wann Schnee geschippt und Kiesel gestreut werden müssen. Glücklicherweise gibt es aber kein Gesetz, was uns mitten in der Nacht zum Schneeräumen verpflichtet. In der Regel wird von einem zeitlichen Rahmen zwischen 7 und 20 Uhr gesprochen.
Eine grobe Orientierung gibt folgender Reim:
Schneit es nachts, wird klar gesagt: Geräumt wird erst am nächsten Tag.
Fällt Schnee am Tag, so gilt sogleich: Schippen, sobald der Schneefall weicht.
Im Zweifelsfall auch mehrmals täglich, wenn nach dem Winterdienst gleich die nächsten Flocken vom Himmel gleiten.
Wo: Das hängt natürlich von der jeweiligen Gemeinde ab, in der Regel gilt die Räumpflicht aber für:
- Alle Gehwege, die am Grundstück grenzen
- Ein- und Ausfahrten sowie Parkplätze und Garagen
- Zu- und Ausgänge zu Treppen, Türen und Briefkästen
Was im Winterdienst alles gemacht werden muss:
- Beseitigung von Eisbildung, rund um die Dachrinnen und Abflüsse
- Dächer vom Schnee befreien, um die Gefahr von Dachlawinen auszuschließen
- Ein- und Ausfahrten sowie Parkplätze usw. von Schnee freihalten
- Streupflicht, damit Gehwege nicht zur Rutschpartie werden
Aber welche Streumittel sind eigentlich erlaubt?
Viele Mittel sind nicht zugelassen, darunter auch Streusalze, die aber trotzdem frei im Baumarkt gekauft werden können. Streusalze verunreinigen unter anderem den Boden und unser Grundwasser, daher sollte man sie aus Umweltgründen vermeiden. Am besten eignen sich Asche, Kies oder Sand als natürliche Streumittel. Besonders Kies ist deutlich nachhaltiger und hinterlässt keine chemischen Rückstände.
Tipps für die Organisation des Winterdienstes (Krisenmanagement)
Winterdienst ist zwar lästig, aber unglaublich wichtig, um die Sicherheit von Passanten, Mitarbeitern oder Bewohnern zu gewährleisten.
Mit einer guten Organisation und frühzeitiger Planung, geht das auch ganz leicht von der Hand.
-
Frühzeitig planen: Am besten schon vor Wintereinbruch einen Winterdienstplan erstellen und digitale Tools für eine präzise Wettervorhersage nutzen. Auch moderne Frühwarnsysteme können Abhilfe schaffen und kräftig Zeit sparen. Mit virtuellen Helfern können Gebäude zum Beispiel bequem von Zuhause in Echtzeit überwacht werden. Mit den Echtzeitdaten kann man dann aus der Ferne erkennen, ob überhaupt Bedarf zum Streuen oder Räumen besteht.
-
Professionelle Dienstleister: Der Aufwand vom Winterdienst geht meistens über eine einfache Schneeräumung hinaus, besonders wenn der Gebäudekomplex gleich dutzende Wohneinheiten umfasst. Wem das zu viel Arbeit ist, der kann auch auf Experten ausweichen. Facility Manager sind für Extremwetter ausgebildet und haben neben Schneeschaufel und Streueimer noch weitere nützliche Hilfsmittel in ihrem Waffenarsenal, um die Sicherheit des Gebäudes und der Passanten zu gewährleisten. Sie kennen die rechtlichen Vorschriften und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen pünktlich erledigt werden. Gebäudebesitzer können sich so entspannt zurücklehnen und die Arbeit den Profis überlassen.
Winterdienst ganz ohne Chaos
Schnee im Winter, für viele ein Muss: Schneeballschlachten, Schneemänner und der verzweifelte Versuch ein zweites Zuhause als Iglu zu bauen. So idyllisch wie das klingt, stellt der Kälte- und Schneeeinbruch für Vermieter eine echte Herausforderung dar und bedeutet Chaos. Mit frühzeitiger Planung und der Unterstützung von professionellen Dienstleistern ist aber selbst der schlimmste Schneesturm kein Problem mehr.